Zahnarztpraxis
Dr. Matthias Bormeister

Katharina Bormeister

 

Rudolf-Breitscheid-Straße 21

16775 Gransee

 

Tel.: 03306/21680

info@zahnarzt-gransee.de

 

Sprechzeiten:

Mo 7.30 - 12 und 13 - 16 Uhr

Di   7.30 - 12 und 13 - 18 Uhr

Mi  7.30 - 12 Uhr

Do 7.30 - 12 und 13 - 18 Uhr

Fr  7.30 - 12 und 13 - 16 Uhr

IMPRESSUM

 

 

 

 

 

 

 

Zahnarztpraxis
Dr. Matthias Bormeister

 

Rudolf-Breitscheid-Straße 21

16775 Gransee

 

Tel.: 03306/21680

www.zahnarzt-gransee.de

info@zahnarzt-gransee.de

 

 

Inhaltlich verantwortlich.


Dr.med.dent. Matthias Bormeister

 

Berufsbezeichnung:


Zahnarzt

(verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

 

Zuständige Kammern:

 

Landesärztekammer Brandenburg

Dreifertstraße 12

03044 Cottbus

www.laekb.de

 

Landeszahnärztekammer Brandenburg
Parzellenstraße 94
03046 Cottbus
www.lzkb.de

 

Zuständige Aufsichtsbehörden:

 

Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg

Gregor-Mendel-Straße 10

14469 Potsdam

www.kvbb.de

 

Kassenzahnärztliche Vereinigung Brandenburg
Helene-Lange-Straße 4-5
14469 Potsdam

www.kzvlb.de

 

Berufsrechtliche Regelungen:

 

Die folgenden berufsrechtlichen Regelungen sind auf der Internetseite der Landeszahnärztekammer Brandenburg unter dem Menüpunkt Zahnärztliches Berufsrecht hinterlegt.

Berufsordnung vom 30. Mai 2007 (ZBB 3/2007)

 

Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde (Stand: Neugefasst durch Bek. v. 16. 4.1987 I 1225; zuletzt geändert durch Art. 41 V v. 31.10.2006 I 2407)

 

Heilberufsgesetz des Landes Brandenburg vom 28. April 2003 (GVBl. I/03, [Nr. 07], S. 126), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2006, (GVBl. I/06, [Nr. 16], S. 167)

 

Allgemeine Verwaltungsvorschrift für Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Beihilfevorschriften - BhV) Stand 30.1.2004

 

Nach § 200 des Bundesbeamtengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 1999 (BGBl. I S. 675) erlässt das Bundesministerium des Innern folgende allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 79 dieses Gesetzes:

 

Artikel 1, Neufassung der Beihilfevorschriften: Die Beihilfevorschriften in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. November 2001 (GMBl S. 919), zuletzt geändert durch die Siebenundzwanzigste allgemeine Verwaltungsvorschrift vom 17. Dezember 2003 (GMBI 2004 S. 227), werden wie folgt geändert:

 

Gebührenordnung für Zahnärzte:

Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) mit Ergänzungen und einem Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Stand: 1. Januar 2002. Die Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) vom 22. Oktober 1987 ist die amtliche Grundlage für die Privatliquidation des Zahnarzte.

 

Heilberufe-Kammergesetz:

 

Bestandteil des Gesetzes über die Kammern und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Berliner Kammergesetz) in der Fassung vom 4. September 1978 (GVBl. S. 1937), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Mai 2007 (GVBl. S. 194).

 

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